RS Lvwg 2020/2/19 LVwG-AV-1104/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

19.02.2020

Norm

GewO 1994 §373c Abs1
GewO 1994 §373c Abs2
GewO 1994 §373c Abs3
GewO 1994 §373f Abs1
AnerkennungsV EU/EWR 2008 §2 Abs1 Z1

Rechtssatz

Zum Nachweis der Befähigung für das reglementierte Gewerbe „Baumeister, eingeschränkt auf die Ausführung von Bauten“ durch die tatsächliche Ausübung einer einschlägigen Tätigkeit als Betriebsleiter hat diese Tätigkeit auch eine beruflich-fachliche Dimension zu beinhalten (vgl auch VwGH 2010/04/0100, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung für das „Baumeistergewerbe eingeschränkt auf die Ausführung von Bauten“, worin ein handelsrechtlicher Geschäftsführer und Eigentümer einer GmbH eine fachlich einschlägige Tätigkeit nicht nachgewiesen hat).

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Baumeistergewerbe; Befähigung; Antrag; Anerkennung; Betriebsleiter; Selbständiger;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1104.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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