RS Lvwg 2019/12/19 LVwG-AV-828/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

19.12.2019

Norm

NAG 2005 §11
NAG 2005 §46 Abs1 Z2 litb
ASVG §293

Rechtssatz

Ein unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet allein vermag die auf § 11 Abs 2 Z 1 iVm Abs 4 Z 1 NAG gestützte Versagung des vom Fremden begehrten Aufenthaltstitels schon deswegen nicht zu tragen, weil mit § 41a Abs 10 NAG die Möglichkeit der Erlangung eines Aufenthaltstitels gerade auch jenen Personen eingeräumt werden soll, die sich (im Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag) unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (vgl VwGH 2011/22/0161, mwN).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; unrechtmäßiger Aufenthalt; Unterhalt; öffentliches Interesse;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.828.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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