RS Vwgh 1973/12/6 0512/73

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Veröffentlicht am 06.12.1973
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Index

Stempel- und Rechtsgebühren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §23 Abs4
GebG 1957 §16 Abs2
GebG 1957 §16 Abs6
GebG 1957 §17 Abs5
GebG 1957 §33 TP21

Rechtssatz

Ein im Inland beurkundeter Vertrag betreffend die Übertragung von ausländischen Patentrechten und Markenrechten unterliegt der Rechtsgebühr nach § 33 TP 21, mag es auch in der Folge gar nicht zur Eintragung in den betreffenden Patentregistern und Markenregistern gekommen sein. Eine von einem Vertragsteil erhobene Anfechtungsklage iSd § 23 Abs 4 BAO, über die vom Gericht bisher nicht in stattgebendem Sinn entschieden worden ist, bleibt für die Gebührenpflicht ohne Bedeutung, ebenso ist unerheblich, daß die Höhe des Entgeltes nicht aus der Urkunde ersehen werden kann (Hinweis E 17.3.1954, VwSlg 908 F/1954 und E 15.12.1954, 2223/54, VwSlg 1068 F/1954; Zl 2859/51, E 22.1.1962, 1851/61 und E 19.12.1966, 2171/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000512.X01

Im RIS seit

30.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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