RS OGH 2019/11/4 3Ob112/19w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2019
beobachten
merken

Norm

KSchG §5a Abs2 Z7

Rechtssatz

Eine Honorarvereinbarung zwischen einem Verbraucher und einem Rechtsanwalt bezüglich der Errichtung eines Liegenschaftsschenkungsvertrags fällt nicht mehr unter den Ausnahmetatbestand des § 5a Abs 2 Z 7 KSchG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132913

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten