RS Pvak 2019/12/10 G4-PVAB/19

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Veröffentlicht am 10.12.2019
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Norm

PVG §10 Abs7
BDG 1979 §38 Abs2

Schlagworte

Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse; Schutzzweck von § 38 BDG 1979; sachlich nicht gerechtfertigte Personalmaßnahem; Sachlichkeit einer Maßnahme; rechtswidrige Einteilung; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

Rechtssatz

Die Verfügungen, mit denen A, B und C auf bestimmte Arbeitsplätze nicht bloß vorbehaltlich der späteren Ernennung eingeteilt wurden, waren rechtswidrig. Eine Sanierung der Rechtswidrigkeit dieser Einteilungen durch Ernennung erfolgte nicht und ist aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage auch in Zukunft nicht zu erwarten. Daher vermag die PVAB keinen rechtlichen Grund zu erkennen, der Absicht des Bundesministers für ***), diese rechtswidrigen Maßnahmen aufzuheben, entgegenzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:G4.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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