RS Vwgh 2019/9/5 Ro 2018/12/0009

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Veröffentlicht am 05.09.2019
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E05100000
E3L E06100000
E3L E06205000
E6J
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56
BDG 1979 §204 Abs4 idF 2016/I/119
BDG 1979 §204 Abs5 idF 2016/I/119
BDG 1979 §204 Abs6 idF 2016/I/119
EURallg
VwGVG 2014 §17
32005L0036 Anerkennungs-RL Berufsqualifikationen
61997CJ0234 Fernandez de Bobadilla VORAB
62001CJ0285 Burbaud VORAB
62001CJ0313 Morgenbesser VORAB

Rechtssatz

Im BDG 1979 ist lediglich für Lehrpersonen in § 204 Abs. 4 bis 6 die Erlassung eines Feststellungsbescheides betreffend die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen vorgesehen. In der Berufsqualifikations-RL ist ein derartiges Anerkennungsverfahren hingegen für alle "reglementierten Berufe" vorgesehen. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist allerdings ein Beruf als reglementiert anzusehen, wenn die Aufnahme oder Ausübung der betreffenden beruflichen Tätigkeit durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt ist, mit denen eine Regelung aufgestellt wird, die bewirkt, dass diese berufliche Tätigkeit ausdrücklich Personen vorbehalten wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, während sie die Aufnahme dieser Tätigkeit denjenigen versagen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (EuGH 13.11.2003, C-313/01, Morgenbesser; 9.9.2003, C-285/01, Burbaud; 8.7.1999, C-234/97, Bobadilla). "Reglementierter Beruf" ist ein unionsrechtlicher Begriff; die nationalrechtlichen Einordnungen als Arbeiter, Angestellter oder Beamter oder als Beschäftigungsverhältnis, das dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht unterliegt, haben hingegen nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften unterschiedliche Inhalte und sind deswegen als Auslegungsmerkmal ungeeignet. Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst fällt daher grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Berufsqualifikations-RL (vgl. Urteil Burbaud).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61997CJ0234 Fernandez de Bobadilla VORAB
EuGH 62001CJ0285 Burbaud VORAB
EuGH 62001CJ0313 Morgenbesser VORAB

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideGemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018120009.J01

Im RIS seit

14.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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