RS Pvak 2016/1/13 B8-PVAB/15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.2016
beobachten
merken

Norm

PVG §9
§9 Abs2 litb
PVG §9 Abs3 lita
PVG §10 Abs5 letzter Satz
BDG §45
PVG §48

Schlagworte

Zustimmungspflichtige Maßnahme; Aussetzung der Maßnahme; Diensteinteilung; Dienstplan; Dienstaufträge; Dienstzuteilung; Zuständigkeit DA

Rechtssatz

Da es sich beim Befehl des Kdt vom 20. November 2015 um keine zustimmungspflichtige Dienstplanänderung oder Änderung der Diensteinteilung für mehrere Bedienstete oder für einen längeren Zeitraum iSd § 9 Abs. 2 lit. b PVG handelt, besteht auch kein Rechtsanspruch des DA auf die Aussetzung aller diesbezüglichen Maßnahmen nach § 10 Abs. 5 letzter Satz PVG und war die Beschwerde nicht berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2016:B8.PVAB.15

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2019
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten