RS Lvwg 2019/5/17 LVwG-S-412/001-2019, LVwG-S-413/001-2019, LVwG-S-414/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.05.2019

Norm

AuslBG §2 Abs2
AuslBG §3 Abs1
DLSG 2006 §1 Abs1

Rechtssatz

Die Beschäftigung im Haushalt gegen Entlohnung mit Dienstleistungsscheck steht einer Ausländerin nicht offen, wenn sie zur Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet ohne Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht berechtigt ist.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Dienstleistungsscheck;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.412.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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