RS OGH 2019/1/24 6Ob199/18k

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Veröffentlicht am 24.01.2019
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Norm

MRG §32 Abs1

Rechtssatz

Bietet der Vermieter in einer Kündigung aus den Gründen des § 30 Abs 2 Z 9, 11 oder 14 bis 16 MRG in der Kündigung selbst Ersatzobjekte an, so hat das Gericht mit Zwischenurteil nach § 32 Abs 1 Satz 2 MRG vorzugehen, wenn der Mieter gegen diese Aufkündigung Einwendungen erhebt, die nicht berechtigt sind, und das Gericht den Kündigungsgrund für verwirklicht hält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132489

Im RIS seit

09.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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