RS Vwgh 2019/2/28 Ra 2017/07/0071

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Veröffentlicht am 28.02.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §46
AVG §52
AVG §53
WRG 1959 §134 Abs7
WRG 1959 §23a

Rechtssatz

Der Umstand allein, dass ein Konsensinhaber Erfahrungen durch das Betreiben von gleichartigen Anlagen erworben hat, stellt ihn im Allgemeinen noch nicht auf dieselbe fachliche Stufe wie ein Sachverständiger für dieses Fachgebiet.

Schlagworte

Beweismittel SachverständigengutachtenSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017070071.L07

Im RIS seit

20.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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