RS OGH 2018/11/21 15Os128/18i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2018
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Norm

StGB §8
StGB §3

Rechtssatz

§ 8 StGB unterscheidet hinsichtlich der irrtümlichen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts nicht nach den Gründen des Tatsachenirrtums und schließt die Vorsatzstrafbarkeit auch bei einem auf sthenischen Affekt beruhenden Irrtum aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132391

Im RIS seit

15.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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