RS Lvwg 2018/9/7 VGW-151/058/8086/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.09.2018

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG §64 Abs1 Z2
NAG §64 Abs1 Z4
NAG §64 Abs2
NAG-DV §8 Z8 litb

Rechtssatz

Ein Absehen von der in § 64 Abs. 2 NAG genannten Voraussetzung aufgrund des Vorliegens eines unabwendbaren oder unvorhersehbaren Grundes kommt nicht in Betracht, da diese Möglichkeit nach dem klaren Wortlaut des § 64 Abs. 2 letzter Satz NAG ausschließlich bei Fehlen des Studienerfolges oder des Ausbildungsfortschrittes, nicht jedoch bei fehlender Zulassung zum ordentlichen Studium innerhalb von zwei Jahren, vorgesehen ist.

Schlagworte

Verlängerungsantrag; außerordentliches Studium; ordentliches Studium; Studienerfolgsnachweis; Ergänzungsprüfung; besondere Erteilungsvoraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.151.058.8086.2018

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten