RS Lvwg 2018/4/9 VGW-251/037/RP11/4099/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.04.2018

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1
StVO 1960 §2 Abs1 10
StVO 1960 §89a Abs2 lita
StVO 1960 §89a Abs2a
StVO 1960 §89a Abs7
StVO 1960 §89 Abs7a

Rechtssatz

Entscheidend dafür, ob eine Straße mit öffentlichem Verkehr vorliegt oder nicht, sind allein die äußeren für den Verkehrsteilnehmer wahrnehmbaren Verhältnisse, nicht aber die für ihn nicht erkennbaren Rechtsverhältnisse an einer Verkehrsfläche.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr, Privatgrund, Privatgut, öffentliches Gut, Gehsteig, Entfernung von Hindernissen, Verursacherprinzip, Verschuldensprinzip

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.251.037.RP11.4099.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten