RS Lvwg 2015/7/30 VGW-151/070/27046/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.2015
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

30.07.2015

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
E1E
59/04 EU – EWR

Norm

NAG §54
NAG §52 Abs1 Z3
AEUV Art 21

Rechtssatz

Darf einem drittstaatsangehörigen Elternteil von Unionsbürgern im Kleinkindalter, welche noch nie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, unter den im Urteil Alokpa festgehaltenen Bedingungen – entweder die Unionsbürger erfüllen die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 aufgestellten Voraussetzungen oder ihnen wird durch die Verweigerung des Aufenthaltsrechts ihres drittstaatsangehörigen Elternteils der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen die Unionsbürgerschaft verleiht, verwehrt - ein Aufenthaltsrecht nicht verwehrt werden, so muss dies umso mehr für einen drittstaatsangehörigen Elternteil von Unionsbürgern im Kleinkindalter gelten, welche ihr Recht auf Freizügigkeit tatsächlich und effektiv ausüben.

Schlagworte

Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers auf Grundlage des Art 21 AEUV

Anmerkung

VwGH v. 12.12.2017, Ra 2015/22/0149-0150

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.070.27046.2014

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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