RS Lvwg 2017/11/3 VGW-151/060/6446/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2017
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Rechtssatznummer

6

Entscheidungsdatum

03.11.2017

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG §2 Abs1 Z11
NAG §2 Abs1 Z12
NAG §2 Abs2
NAG §8 Abs1 Z4
NAG §11 Abs2 Z4
NAG §11 Abs3
NAG §11 Abs5
NAG §20 Abs1
NAG §20 Abs1a
NAG §25 Abs1
NAG §43a
NAG-DV §8 Z4

Rechtssatz

Eine pauschale Berufung auf die Kunstfreiheit ist in Ansehung der gesetzlich geschaffenen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht zielführend, weil eine intentionale Beschränkung der Kunstfreiheit damit nicht erkennbar ist. Vielmehr stellt die Regelung des § 43a Abs. 1 Z 2 NAG im Sinne eines geordneten Fremdenwesens grundsätzlich darauf ab, dass kein anderer Aufenthaltszweck als der der Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit mit dem Aufenthalt verfolgt wird.

Schlagworte

Haftungserklärung, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, besondere Erteilungsvoraussetzungen, Unterhalt, Kunstfreiheit

Anmerkung

VfGH v. 11.6.2018, E 4360/2017

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.060.6446.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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