RS Pvak 2017/10/16 B 7-PVAB/17

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Veröffentlicht am 16.10.2017
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Norm

PVG §10 Abs5 letzter Satz

Schlagworte

Rechtsanspruch von PVO auf Aussetzung von Maßnahmen

Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch des zuständigen PVO auf Aussetzung von beabsichtigten Maßnahmen besteht nach § 10 Abs. 5 letzter Satz PVG nur in den Fällen des § 9 Abs. 2 PVG (Aussetzung der Maßnahme ex lege) und bestimmten Fälle des § 9 Abs. 1 PVG (Aussetzung der Maßnahme auf explizites Verlangen des PVO). In den Fällen des § 9 Abs. 3 PVG besteht keine gesetzliche Verpflichtung des zuständigen DL, einer Forderung des zuständigen PVO nach Aussetzung einer Maßnahme nachzukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.7.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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