Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.10.2017Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §5 Abs2Rechtssatz
Der Judikatur des VwGH (Erkenntnisse vom 29.03.2017, Zl. Ro 2016/10/0046-4, und vom 22.2.2017, Zl. Ro 2015/10/0051) folgend, ist auch nach dem Fürsorgeabkommen ein rechtmäßiger Aufenthalt für die Gleichstellung iSd Art. 2 Abs. 1 Fürsorgeabkommen zu verlangen, wobei über das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht hinaus (also wenn kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gegeben ist) bei deutschen Staatsangehörigen ein rechtmäßiger bzw. erlaubter Aufenthalt nach Art. 8 des Fürsorgeabkommens in Betracht kommt.
Schlagworte
Mindestsicherung; ausländischer Staatsbürger; Gleichstellung; rechtmäßiger Aufenthalt; Sozialhilfebezug; FürsorgeabkommenAnmerkung
VwGH v. 27.2.2019, Ra 2017/10/0207; ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.141.002.7116.2017Zuletzt aktualisiert am
25.03.2019