RS Lvwg 2017/10/19 VGW-141/002/7116/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.10.2017

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien
41/02 Passrecht Fremdenrecht
69/05 Fürsorgewesen

Norm

WMG §5 Abs2
NAG §51 Abs1
NAG §51 Abs2
NAG §53a Abs1
FürsorgeAbk BRD 1969 Jugendwohlfahrtspflege Art 2
FürsorgeAbk BRD 1969 Jugendwohlfahrtspflege Art 8
FürsorgeAbk BRD 1969 Jugendwohlfahrtspflege Art 9

Rechtssatz

Der Judikatur des VwGH (Erkenntnisse vom 29.03.2017, Zl. Ro 2016/10/0046-4, und vom 22.2.2017, Zl. Ro 2015/10/0051) folgend, ist auch nach dem Fürsorgeabkommen ein rechtmäßiger Aufenthalt für die Gleichstellung iSd Art. 2 Abs. 1 Fürsorgeabkommen zu verlangen, wobei über das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht hinaus (also wenn kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gegeben ist) bei deutschen Staatsangehörigen ein rechtmäßiger bzw. erlaubter Aufenthalt nach Art. 8 des Fürsorgeabkommens in Betracht kommt.

Schlagworte

Mindestsicherung; ausländischer Staatsbürger; Gleichstellung; rechtmäßiger Aufenthalt; Sozialhilfebezug; Fürsorgeabkommen

Anmerkung

VwGH v. 27.2.2019, Ra 2017/10/0207; Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.141.002.7116.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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