RS Pvak 2017/1/12 A 25-PVAB/16

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Veröffentlicht am 12.01.2017
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Norm

PVG §21 Abs4

Schlagworte

Gesetzwidrige Zusammensetzung des DA; Folgen gesetzwidriger Zusammensetzung des DA

Rechtssatz

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage übernahm auf Vorschlag der wahlwerbenden Gruppe, der er angehört hatte, D, der in der laufenden Funktionsperiode des DA am 3. Juni 2016 seinen Funktions- und Mandatsverzicht erklärt hatte und dem DA seitdem nicht mehr angehörte, in der DA-Sitzung vom 8. November 2016 nach dem Funktions- und Mandatsverzicht des DA-Vorsitzenden F vom 11. Oktober 2016 dessen Mandat im DA. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage erfolgte dies in gesetzwidriger Geschäftsführung und führte dazu, dass der DA nach dem Funktionswechsel in seiner Sitzung vom 8. November 2016 (TOP 5 – Funktionswechsel im DA) nicht mehr gesetzmäßig zusammengesetzt war, wodurch seine nachfolgende gesamte Geschäftsführung ebenso wie alle seine seitdem gefassten Beschlüsse mit Gesetzwidrigkeit belastet waren (PVAK vom 3. November 2010, A 21-PVAK/09; PVAB vom 6. Oktober 2014, A 7-PVAB/14).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.25.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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