RS Pvak 2017/1/19 A 24-PVAB/16

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Veröffentlicht am 19.01.2017
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §26 Abs2
PVGO §11
PVGO §12
PVGO §13

Schlagworte

Kein Recht des Vorsitzenden auf Informationsvorsprung; erforderlicher Wissenstand der Mitglieder für Beschlussfassung

Rechtssatz

Die Wahrung der Vertraulichkeit in Angelegenheiten, die von Bediensteten einzelnen PV gegenüber als vertraulich bezeichnet wurden, den übrigen DA-Mitgliedern gegenüber führt dazu, dass eine gesetzeskonforme Beschlussfassung im DA nicht stattfinden kann (Schragel, PVG, § 26, Rz 7, mwN). § 22 Abs. 4 PVG und §§ 11 bis 13 der Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung (PVGO), BGBl. Nr. 35/1968, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 143/2014, lassen nämlich keinen Zweifel darüber, dass Beschlüsse eines DA nur über formelle Abstimmung in einer Sitzung nach ordnungsgemäßer Debatte gesetzmäßig zustande kommen können (Schragel, PVG, § 22, Rz 42).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.24.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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