RS Pvak 2017/2/13 B 2-PVAB/17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2017
beobachten
merken

Norm

PVG §10
PVG §10 Abs5
PVG §10 Abs6
PVG §10 Abs7

Schlagworte

Herstellung des Einvernehmens; Mitwirkungspflicht von DL und DA; keine Verpflichtung zur Beratung; Beratung dennoch sinnvoll und zweckmäßig

Rechtssatz

Der DA hat im vorliegenden Fall zwar einerseits vom DL eine „ausführliche Begründung“ dessen ablehnender Haltung zum Antrag vom 28. November 2016 verlangt, andererseits aber den vom Gesetzgeber im PVG vorgezeichneten Weg, zunächst im Wege der Beratung zu versuchen, zu einer Einigung zu kommen, nicht eingeschlagen, obwohl eine Beratung im persönlichen Gespräch zwischen DL und DA ohne Zweifel wesentlich besser dazu geeignet gewesen wäre, die Argumente des DL im Einzelnen kennenzulernen und das Anliegen des DA im Meinungsaustausch zwischen DL und DA umsetzen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.2.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten