TE Lvwg Erkenntnis 2016/9/26 KLVwG-749/2/2016

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 26.09.2016
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten