RS OGH 2014/11/24 17Os40/14g (17Os41/14d)

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Veröffentlicht am 24.11.2014
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Norm

StGB §302 Abs1
StPO §281 Abs1 Z9a
DSG §1 Abs2

Rechtssatz

Unbefugte Abfrage zur Überprüfung von bereits Bekanntem ist Gegenstand von Missbrauch der Amtsgewalt. Von allgemeiner Verfügbarkeit in einer öffentlichen Verhandlung vorgekommener Daten kann ohne qualifizierte Berichterstattung in Massenmedien oder Internet nicht die Rede sein.

Entscheidungstexte

  • 17 Os 40/14g
    Entscheidungstext OGH 24.11.2014 17 Os 40/14g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129799

Im RIS seit

22.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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