Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Unbefugte Abfrage zur Überprüfung von bereits Bekanntem ist Gegenstand von Missbrauch der Amtsgewalt. Von allgemeiner Verfügbarkeit in einer öffentlichen Verhandlung vorgekommener Daten kann ohne qualifizierte Berichterstattung in Massenmedien oder Internet nicht die Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129799Im RIS seit
22.01.2015Zuletzt aktualisiert am
14.04.2015