RS Vwgh 2014/11/18 2011/05/0179

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Veröffentlicht am 18.11.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs3;
AVG §18 Abs4;
AVG §56;
AVG §63;
AVG §66;

Rechtssatz

Die Frage der Bescheidqualität der Erledigung des Bauausschusses, gegen die sich die Berufung des Beschwerdeführers richtete, hat keinen Einfluss auf die Zuständigkeit der belangten Behörde zur Entscheidung über diese Berufung, welche gegebenenfalls zurückzuweisen gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011050179.X05

Im RIS seit

08.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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