Norm
UbG §2Rechtssatz
Ist von vornherein die Transferierung von der geschlossenen auf eine offene Abteilung desselben Spitals nur kurzfristig (hier: ausschließlich zur Durchführung einer medizinischen Behandlung unter Aufrechterhaltung der psychiatrischen Betreuung) geplant, kann nicht davon gesprochen werden, dass der Kranke seine Bewegungsfreiheit wiedererlangte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129100Im RIS seit
08.01.2014Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016