RS OGH 2013/10/2 7Ob173/13m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2013
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Norm

UbG §2
UbG §32
UbG §33

Rechtssatz

Ist von vornherein die Transferierung von der geschlossenen auf eine offene Abteilung desselben Spitals nur kurzfristig (hier: ausschließlich zur Durchführung einer medizinischen Behandlung unter Aufrechterhaltung der psychiatrischen Betreuung) geplant, kann nicht davon gesprochen werden, dass der Kranke seine Bewegungsfreiheit wiedererlangte.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 173/13m
    Entscheidungstext OGH 02.10.2013 7 Ob 173/13m
    Veröff: SZ 2013/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129100

Im RIS seit

08.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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