RS Vwgh 2013/5/23 2013/11/0099

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Veröffentlicht am 23.05.2013
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

VwRallg;
WehrG 2001 §24 Abs1;
ZDG 1986 §1 Abs2;

Rechtssatz

Aus den Gesetzesmaterialien zur Zivildienstgesetz-Novelle 1996 (RV 458 BlgNR 20. GP, 11f) ergibt sich unzweifelhaft, dass in § 1 Abs. 2 zweiter Satz ZDG 1986 unter "Einberufung" die Zustellung des Einberufungsbefehls - und nicht etwa der Einberufungstermin - zu verstehen ist.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013110099.X02

Im RIS seit

25.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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