RS UVS Vorarlberg 2013/05/08 410-003/13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2013
beobachten
merken
Rechtssatz

Der illegal in das Bundesgebiet eingereiste Beschwerdeführer hat hier einen Asylantrag gestellt. Eine EURODAC-Anfrage hat ergeben, dass der Beschwerdeführer bereits in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, der abweislich entschieden wurde; weiters ist hervorgekommen, dass der Beschwerdeführer zahlreiche illegale Grenzübertritte begangen hat und weitere 6 Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern und in der Schweiz gestellt hatte, wobei er in einem Zeitraum von nur ca 3 Wochen in 3 verschiedenen Ländern (Schweiz, Niederlande, Österreich) Asylanträge gestellt hat. Von da her gesehen war ein Sicherungsbedarf zu bejahen und die Anwendung gelinderer Mittel zu verneinen.

Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten