Beim Begehungsdelikt des Feilhaltens einer falsch bezeichneten oder nicht entsprechend gekennzeichneten Ware ist Tatort jener Ort, wo die Ware in Verkehr gesetzt bzw gewerbsmäßig feilgehalten worden ist. Dies deshalb, weil nicht das Unterlassen der Kennzeichnung, sondern erst das Inverkehrbringen bzw das gleichzuhaltende gewerbsmäßige Feilhalten mit Strafe bedroht ist.