RS Vwgh 2011/3/24 2009/07/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §44a Abs3;
AVG §44a;

Rechtssatz

Für die Rechtswirkungen eines Ediktes gemäß § 44a AVG ist nur die Verlautbarung in den Tageszeitungen und in der Wiener Zeitung entscheidend; die zusätzlichen Kundmachungen haben lediglich Informationsfunktion.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009070160.X03

Im RIS seit

18.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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