RS UVS Oberösterreich 2011/02/28 VwSen-300997/2/BP/Ga

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Veröffentlicht am 28.02.2011
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Rechtssatz

Im Hinblick auf die Subsidiarität von Verwaltungsdelikten gegenüber Strafdelikten und insbesondere in Berücksichtigung des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Gewaltentrennung (Art 94 B-VG) sind die Bestimmungen des Glückspielgesetzes jedenfalls derart zu interpretieren, dass Verletzungen letzteren Prinzips vermieden werden. Dies bedeutet im Ergebnis, dass ein ? dem Verwaltungsstrafverfahren vorgelagertes ? Beschlagnahmeverfahren hinsichtlich der Zuständigkeit an dieses geknüpft ist und nicht etwa im Zuge einer strafgerichtlichen Verfolgung auf verwaltungsrechtliche Normen gestützt werden kann.

Zuletzt aktualisiert am
27.04.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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