Norm
MRG §17 Abs2Rechtssatz
Massive bauliche Eingriffe und konzeptive Umgestaltungen im Sinn einer Revitalisierung und Neunutzung eines ganzen historischen Gebäudekomplexes auf der Basis eines zwischen der Liegenschaftseigentümerin, der Betriebsgesellschaft und der mietenden Gebietskörperschaft begründeten besonderen wirtschaftlichen Finanzierungs? und Betriebskonzepts stellt ? qualitativ ? einen so weitreichenden Eingriff in das Gesamtobjekt dar, dass als Folge daraus resultierende Änderungen im Inneren einzelner Mietgegenstände keinen dem § 17 Abs 2 letzter Satz MRG zugänglichen Anwendungsfall mehr darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126601Im RIS seit
13.04.2011Zuletzt aktualisiert am
18.04.2013