RS UVS Oberösterreich 1993/04/20 VwSen-220255/2/Kl/Rd

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Rechtssatz

Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im Spruch nicht angeführt ist, daß die Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wurde. Kein Anbieten von Tätigkeiten des Hafnergewerbes, wenn in einem Flugblatt nur der Verkauf von Kacheln, nicht aber auch das Setzen eines Kachelofens angeboten wurde. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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