RS UVS Kärnten 1993/05/17 KUVS-K1-484/6/93

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Veröffentlicht am 17.05.1993
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Rechtssatz

Die Beschäftigung von Kindern als "Schnupperlehre" zu Zwecken des Unterrichtes und der Erziehung, wie etwa bei der "berufspraktischen Woche/Tage" ist zulässig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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