RS UVS Niederösterreich 1993/07/07 Senat-GF-92-103

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Veröffentlicht am 07.07.1993
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Die Anweisung, LKW nicht zu überladen, ist nicht geeignet nachzuweisen, daß kein Verschulden vorliegt. Es bedarf vielmehr eines wirksamen Kontrollsystems mit begleitenden Maßnahmen, welches geeignet sein muß, Überladungen zu vermeiden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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