RS UVS Steiermark 1993/12/16 99.3-1/93

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Es besteht kein Anspruch auf Verfahrenshilfe im Verfahren der UVS bei Schubhaftbeschwerden, da im AVG keine Verfahrenshilfe vorgesehen ist.

Schlagworte
Schubhaft Verfahrenshilfe
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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