RS UVS Kärnten 1994/03/28 KUVS-380/3/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1994
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Rechtssatz

Läßt der Hundehalter es zu, daß sein Schäferhund-Rüde auf seinem nicht zur Gänze eingefriedeten Wohngrundstück, ohne an der Leine gehalten zu werden und ohne Maulkorb, umherläuft und in der Folge einen Besucher mehrmals beißt, verantwortet er eine Verwaltungsübertretung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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