RS UVS Wien 1995/08/31 02/11/45/95

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Veröffentlicht am 31.08.1995
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Rechtssatz

Die Anordnung einer Kontrollmeldung vor dem AMS ist einer Anfechtung als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS nicht zugängig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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