RS UVS Vorarlberg 1995/11/16 1-0635/95

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Rechtssatz

Unterlaufen bei der Zustellung eines mit RSa-Brief zuzustellenden Schriftstückes Mängel - es wurde ein zweiter Zustellversuch unterlassen - beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen eine Strafverfügung erst mit der tatsächlichen Inempfangnahme des betreffenden Schriftstückes zu laufen.

Schlagworte
Zustellmängel, Beginn des Laufens der Rechtsmittelfrist
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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