RS UVS Wien 1996/01/24 03/P/20/3723/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1996
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Behandlung vom VwGH abgelehnt Rechtssatz

Aus § 24 Abs 2 kann die Berufungswerberin nichts gewinnen, da selbst ein im 5-Meter-Bereich verordnetes Halte- und Parkverbot nichts anderes ergäbe, als daß eben an diesem Ort das Halten und Parken verboten ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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