RS UVS Kärnten 1996/07/30 KUVS-265/3/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Ergeht in erster Instanz ein Straferkenntnis über den gleichen Sachverhalt der auch Gegenstand einer bereits rechtskräftigen Strafverfügung war, so ist im Berufungsverfahren in Stattgebung der Berufung das angefochtene Straferkenntnis infolge Unvereinbarkeit mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung zu beheben.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten