RS UVS Tirol 1996/12/17 20/190-8/1995

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1996
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Rechtssatz

Gewerbeberechtigung für ,Tapezierer- und Bettwarenerzeugergewerbe, eingeschränkt auf Montage und Zusammenbau von Rolläden und Sonnenschutz", unbeschadet der Befugnisse des Schlossergewerbes, umfaßt die Befugnisse zur Montage (Zusammenbau) von Riesenschirmen, z.B. bis 8 m Durchmesser.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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