RS UVS Kärnten 1997/03/03 KUVS-1364-1365/1/96

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Veröffentlicht am 03.03.1997
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Rechtssatz

Der Spruch des Straferkenntnisses über die Tatbilder nach §§ 36 lit a, 102 Abs 4 KFG hat das Tatbestandsmerkmal "Straßen mit öffentlichem Verkehr" zu enthalten, da anderenfalls dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen ist (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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