RS UVS Steiermark 1997/04/25 30.2-20/97

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Veröffentlicht am 25.04.1997
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Rechtssatz

Die Betriebsbereitschaft eines Fahrtschreibers im Sinne des § 103 Abs 4 KFG wird durch eine im Toleranzbereich gelegene Verbiegung der Geschwindigkeitsnadel nach unten nicht berührt.

Schlagworte
Fahrtschreiber Betriebsbereitschaft Toleranzbereich
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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