RS UVS Steiermark 1997/05/13 30.6-177/96

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Veröffentlicht am 13.05.1997
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Rechtssatz

Eine Verpflichtung, die (Rotlicht nach § 38 Abs 5 StVO anzeigende) Ampel mit Richtungspfeilen auszustatten, besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn zwei geradeausführende Fahrstreifen und eine Linksabbiegespur mit einer durchgehenden Haltelinie vorhanden ist.

Schlagworte
Ampel Rotlicht Lichtzeichen Fahrstreifen Richtungspfeile Spurensignalisation
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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