RS UVS Vorarlberg 1997/10/07 1-0786/96

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Veröffentlicht am 07.10.1997
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Rechtssatz

Von einer Aufgabe der Unterkunft ist nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum Meldegesetz 1991 dann zu sprechen, wenn der widmungsgemäße Gebrauch zur Gänze eingestellt wird.

Schlagworte
Aufgabe der Unterkunft
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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