RS UVS Oberösterreich 1997/10/08 VwSen-200186/3/Kl/Rd

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Art.30 EG-Vertrag: Einfuhrbeschränkungen bzw. Maßnahmen gleicher Wirkung widersprechen dem Binnenmarkt, daher: nur das erstmalige Inverkehrsetzen, nicht auch die Einfuhr aus einem Mitgliedstaat bedarf einer behördlichen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Der Käufer bzw. der Anwender/Importeur zum Eigengebrauch ist daher zu keiner Zulassung verpflichtet.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten