RS UVS Burgenland 2000/09/01 047/02/00004

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Veröffentlicht am 01.09.2000
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Rechtssatz

Eine rechtswidrige Organstrafverfügung (hier: wegen Übertretung des FrG)kann mit einer Beschwerde nach § 88 Abs 2 SPG bekämpft werden.

Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde, SPG-Beschwerde, Anfechtung einer Organstrafverfügung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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