RS UVS Steiermark 2000/10/20 30.12-73/2000

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Veröffentlicht am 20.10.2000
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Rechtssatz

Der Tatvorwurf, wonach der Arbeitnehmer nicht über seine

Tätigkeit

Verpflichtung nach § 14 Abs 1 ASchG ab, wonach Arbeitgeber für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer "über Sicherheit und Gesundheitsschutz" sorgen müssen. Daher wird eine Übertretung nach § 14 Abs 1 ASchG mit diesem Tatvorwurf nicht vorgehalten.

Schlagworte
Unterweisung Tätigkeit Gesundheitsschutz
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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