Verwertbare Materialien sind nur insoweit einer Verwertung zuzuführen, als dies nicht mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden und technisch möglich ist. Dies muss im Spruch
ausdrücklich angeführt sein. Überdies sind die Materialien konkret zu benennen, da erst
auf Grund der Benennung beurteilt werden kann, ob eine Wiederverwertung zumutbar ist
oder nicht.