RS UVS Niederösterreich 2001/10/25 Senat-KO-00-496

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Veröffentlicht am 25.10.2001
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Rechtssatz

Pferde sind unter den Begriff ?Großvieh? zu subsumieren, sodass der Transport zweier Reitpferde im Anhänger als ?Großviehtransport? iSd § 98 Abs 1 KFG bzw § 58 Abs 1 Z 3 lit c KDV zu beurteilen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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