Einem verkehrsgeschulten Sicherheitswachebeamten kann auch ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel die Feststellung zugemutet werden, ob die Auspuffanlage eines KFZ infolge eines Defekts übermäßigen Lärm verursacht; umso mehr ist dies einem kraftfahrtechnischen Amtssachverständigen zuzumuten.